Notartermin – Alles unter Dach und Fach
Endlich ist es soweit: Der Notartermin steht an. Damit rückt der erfolgreiche Verkauf Ihrer Immobilie in Hamburg immer näher. Das Treffen beider Vertragsparteien - Verkäufer und Käufer - beim Notar ist wichtig. Warum das so ist und was auf Sie zukommt, lesen Sie hier.
Beurkundung des Kaufvertrags für eine Immobilie
Um einen Haus- und Wohnungsverkauf rechtskräftig abzuschließen, braucht es eine notarielle Urkunde. Einen solchen Notarvertrag erhält man vom Notar. Dafür wird ein Termin vereinbart, zu dem alle Parteien - Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer - eingeladen werden. Hier wird der Kaufvertrag unterzeichnet und besiegelt. Damit gehört der Termin beim Notar zu den abschließenden und relevantesten Schritten während eines Verkaufsprozesses. Erfahren Sie hier, wie Sie sich auf den Termin vorbereiten können und was während des Treffens und danach passiert.
Wie bereite ich mich auf den Notartermin vor?
Bevor ein Notartermin im Rahmen eines Immobilienverkaufs vereinbart werden kann, müssen Sie als Immobilienverkäufer einiges erledigen. Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Käufer Ihrer Immobilie auf einen Kaufpreis des Hauses oder der Wohnung geeinigt haben. Auch die Zahlungsmodalitäten sollten Sie im Vorfeld geklärt haben. Hat der Käufer Ihnen eine Finanzierungsbestätigung seines Kreditinstituts vorgelegt? Ist das alles erledigt, kann ein Termin festgelegt werden.
In der Regel wird der Notar vom Käufer ausgewählt. Um den Notarvertrag vorbereiten zu können, braucht der Notar einige Unterlagen von Ihnen. Dafür benötigt er vor allem Angaben über das Grundbuch, den Kaufpreis und den Termin, an dem die Immobilie übergeben werden soll. Ferner müssen Sie ihn über alle relevanten Nebenabreden mit dem Käufer informieren, beispielsweise über die Übernahme von Möbeln. Hat Ihre Immobilie gravierende Sachmängel? Auch das müssen Sie dem Notar mitteilen.
In der Regel wird der Notar vom Käufer ausgewählt. Um den Notarvertrag vorbereiten zu können, braucht der Notar einige Unterlagen von Ihnen. Dafür benötigt er vor allem Angaben über das Grundbuch, den Kaufpreis und den Termin, an dem die Immobilie übergeben werden soll. Ferner müssen Sie ihn über alle relevanten Nebenabreden mit dem Käufer informieren, beispielsweise über die Übernahme von Möbeln. Hat Ihre Immobilie gravierende Sachmängel? Auch das müssen Sie dem Notar mitteilen.
Wie läuft der Notartermin ab?

Der Termin beginnt meist damit, dass der Notar den gesamten Kaufvertrag in seiner letzten und aktuellen Form vorliest. Damit sollen beide Vertragsparteien noch einmal die Chance erhalten, aufkommende Fragen zu den Inhalten des Vertrags zu stellen und Unklarheiten zu äußern.
Da der Notar als neutraler Vermittler zwischen Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer fungiert, berät er während des Treffens beide Vertragsparteien objektiv. Er erklärt Fachbegriffe, beantwortet sachlich alle Fragen und beseitigt mögliche Unstimmigkeiten. Außerdem kann der Notar auf Wunsch auch noch Änderungen an den Inhalten vornehmen, falls es juristisch zulässig ist.
Da der Notar als neutraler Vermittler zwischen Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer fungiert, berät er während des Treffens beide Vertragsparteien objektiv. Er erklärt Fachbegriffe, beantwortet sachlich alle Fragen und beseitigt mögliche Unstimmigkeiten. Außerdem kann der Notar auf Wunsch auch noch Änderungen an den Inhalten vornehmen, falls es juristisch zulässig ist.
Sind beide Vertragsparteien mit dem Vertrag für die Immobilie einverstanden, kommt es am Schluss des Treffens zur Vertragsunterzeichnung. Danach besiegelt der Notar den Vertrag.
Wie lange dauert der Notartermin?
Die Länge des Treffens beim Notar kann sehr variieren. Das hängt besonders davon ab, wie viele Fragen gestellt und Änderungswünsche geäußert werden. Muss der Notar viele juristische Sachen erklären, Unstimmigkeiten erläutern und Korrekturen oder Änderungen eintragen, dann kostet das Zeit. Ein solcher Notartermin dauert in der Regel 60 Minuten.
Was geschieht nach dem Notartermin?

Nach dem Termin hat der Notar einiges zu tun. Unter anderem informiert er das zuständige Finanzamt, dass Ihre Immobilie rechtskräftig verkauft wurde. So kann das Amt einen Grunderwerbsteuerbescheid aufsetzen und diesen an den neuen Besitzer schicken. Er kümmert sich weiterhin darum, dass die neuen Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt werden.
Sind beide Vertragsparteien mit dem Vertrag für die Immobilie einverstanden, kommt es am Schluss des Treffens zur Vertragsunterzeichnung. Danach besiegelt der Notar den Vertrag.
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